Praxisangebot

Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie

Es bestehen unterschiedliche Möglichkeiten, sich bei mir in psychotherapeutische Behandlung zu begeben. Zum einen über die gesetzliche Krankenversicherung (GKV), die die Kosten für die Behandlung übernimmt, oder als Versicherte/r einer privaten Krankenversicherung (PKV) oder als Selbstzahler/in. 

Soll die Behandlung über die GKV abgerechnet werden, ist die Teilnahme an mindestens einer Psychotherapeutischen Sprechstunde seit dem 01.04.2018 für gesetzlich Versicherte verpflichtend.

Hierbei handelt es sich um eine erste Abklärung, ob überhaupt eine krankheitswertige psychische Erkrankung vorliegt, ob eine psychotherapeutische Behandlung notwendig ist oder ob weitere spezifische Hilfen im System der GKV oder außerhalb davon notwendig sind. 

Die psychotherapeutische Sprechstunde erfolgt mit Terminvergabe. In meinen telefonischen Sprechzeiten kann ein Termin vereinbart werden.

Sollte sich herausstellen, dass eine tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie indiziert ist und ich über einen freien Therapieplatz verfüge, schließen sich Vorgespräche, die probatorischen Sitzungen, an. Nach deren Durchführung finden wir dann entweder einen geeigneten Termin oder zukünftige PatientInnen werden auf meine Warteliste aufgenommen.

Die Beantragung einer Psychotherapie kann als Kurzzeittherapie (KZT), aufgeteilt in KZT1 und KZT2, beide umfassen jeweils 12 Sitzungen, oder als Langzeittherapie (LZT), im ersten Bewilligungsschritt 60 Sitzungen, erfolgen. Für die Beantragung einer Psychotherapie ist vorab ein Konsiliarbericht notwendig. Dieses Formular muss von ihrem/r Arzt/Ärztin ausgefüllt werden und wird den Antragsunterlagen beigefügt.

Für eine LZT ist vorab außerdem ein „Bericht an den Gutachter“ notwendig. Die Psychotherapeutin verfasst diesen Bericht, der anonymisiert in einem verschlossenen Umschlag an die jeweilige Krankenversicherung geschickt wird, die diesen wiederum an eine/n Gutachter/in weiterleitet. Diese/r überprüft dann anhand des Berichts, ob eine Psychotherapie angemessen, aussichtsreich und wirtschaftlich erscheint. Das ist die Voraussetzung für eine Befürwortung. 

Es besteht außerdem die Möglichkeit einer Akutbehandlung. Sie dient der Krisenintervention oder zur Erst-Stabilisierung und umfasst maximal 12 Sitzungen á 50 Minuten. Dieses Angebot besteht je nach Verfügbarkeit.  

Wird die Behandlung über eine PKV abgerechnet, erfolgt diese analog der Vorgaben der GKV. Allerdings besteht zum einen (noch) keine Verpflichtung an einer psychotherapeutischen Sprechstunde teilzunehmen, zum anderen besteht für eine KZT die Berichtspflicht. Die Abrechnung erfolgt über die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Die Rechnung wird bei einer bewilligten Psychotherapie der PKV eingereicht. 

Sollten Sie eine Psychotherapie selbst bezahlen wollen, können Sie, wenn ich über einen freien Platz verfüge, ebenfalls gern zu mir kommen. Dieses könnte von Vorteil für sie sein, falls Sie zu einem späteren Zeitpunkt eine Lebensversicherung, eine private Krankenversicherung oder eine BU-Versicherung abschließen möchten. Selbstzahler erhalten ebenfalls eine Rechnung, die sich an der GOP orientiert.



Selbsterfahrung

Dieses Angebot besteht für Fachkollegen/innen und Kollegen/innen aus anderen sozialen Berufsfeldern, aber auch für andere Interessierte. Abhängig vom jeweiligen Anliegen kommen Methoden unterschiedlicher Therapieschulen sowie Entspannungsverfahren und Imaginationsübungen zum Einsatz.

Als spezielles Angebot biete ich die Selbsterfahrung mit EMDR an.

Supervision

Für mein Supervisionsangebot besteht die Möglichkeit Fortbildungspunkte zu erhalten (Akkreditierung durch die PTK-Hamburg).

Einzel-Supervision

Die Einzel-Supervision richtet sich an Fachkollegen/innen und Kollegen/innen aus dem therapeutischen und sozialen Bereich, die Fall-Supervision suchen. 

Es geht dabei um die Reflexion der eigenen Arbeit, um Unterstützung und Entlastung im beruflichen Umfeld. Die vorhandenen Ressourcen und Kompetenzen sollen im Rahmen der Supervision gefördert und weiterentwickelt werden.

(Klein)Gruppen-Supervision

Es besteht außerdem die Möglichkeit der Gruppen-Supervision, wobei die Zahl der Teilnehmenden bei maximal 4 Personen liegt. Die Teilnehmenden können entweder in einer Institution tätig sein oder in unterschiedlichen Praxen oder Institutionen. Der Schwerpunkt der Gruppen-Supervision liegt ebenfalls auf der Fall-Supervision. 

Coaching

Für Fragestellungen aus dem beruflichen Bereich biete ich außerdem Coaching an.

Ein Coaching eignet sich u.a. zur Reflexion des eigenen Handelns im beruflichen Kontext, zur Bewältigung beruflicher Krisen- und Konfliktsituationen, zur Erweiterung der eigenen (Handlungs-)Möglichkeiten und der Perspektiverweiterung, durch eine externe Sichtweise.

Ein Coaching umfasst 3 bis 5 Termine von jeweils 90 Minuten.